Richtplan Fussverkehr
Ergebnisse der Umfrage zum Fusswegnetz
Über diesen Prozess
Ergebnisse der Umfrage zum Fusswegnetz
Weshalb ein Richtplan Fussverkehr?
Der Fussverkehr bildet zusammen mit dem Veloverkehr und dem Öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen in der Stadt Luzern auf einem attraktiven und sicheren Fusswegnetz unterwegs sein. Bereits heute steht ein dichtes Wegnetz mit weitgehend sicheren Fusswegen zur Verfügung. Diese Qualitäten im Bereich Fussverkehr sollen auch für die Zukunft erhalten und wo möglich verbessert werden.
Der kommunale Richtplan Fussverkehr der Stadt Luzern ist ein wichtiges Instrument, um das Fusswegnetz zu erhalten und auszubauen. Aus diesem Grund wird der im Jahr 1997 erlassene Richtplan Fussverkehr (Text und Karte) aktualisiert und überarbeitet. Dabei wird auch das Fusswegnetz von Littau und Reussbühl in den Richtplan integriert.
Was ist ein kommunaler Richtplan? Ein kommunaler Richtplan ist ein Planungsinstrument, das Themen wie Siedlung, Verkehr und Infrastruktur koordiniert und festlegt, wie sich eine Gemeinde räumlich entwickeln soll. Der kommunale Richtplan ergänzt und konkretisiert Richtpläne auf kantonaler Ebene und zeigt für einen Zeitraum 10 bis 15 Jahren auf, welche raumplanerischen Ziele wann und wie umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich.
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